Aktuelles Beispiel wie eben nicht die Interessen von Solo-Selbstständigen vertreten werden

Noch so ein Beispiel warum Solo-Selbstständige und deren Interessen nicht in der IHK vertreten werden

Die aktuelle Kurzarbeit, zum Vorteil vieler Unternehmen, teils auch von einigen missbraucht. Nun wird die Leistung nicht mehr aus der Arbeitslosenversicherung finanziert, sondern das Ministerium überweist mittlerweile Steuergelder um diese Kosten zu decken. Und hier wird dann der Grundsatz der Gleichbehandlung nach unserer Verfassung außer Kraft gesetzt.

Die Solo-Selbstständigen sind meist nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung und finanzieren Ihre Alterssicherung selbst und zwar mit dem Geld was nach Steuern übrig ist. Wenn der Staat unberechtigt Steuern nach dem Gleichheitsprinzip zweckentfremdet, erhöht er die Belastung der Solo-Selbstständigen und vermindert so die Altersrückstellungen (höhere Steuerlast als von der Verfassung verbrieft). Hat irgendeine IHK in Deutschland dieser Mitgliedergruppe mal darauf hin gewiesen?. Kommt jetzt wieder das Argument des Mehrheitsprinzips?. Kann man gerne machen, aber nicht in einer Zwangsmitgliedschaft, wo permanent eigentlich alle Interessen des Solo-Selbstständigen missachtet werden. Die Mitgliedschaft in der IHK Braunschweig muss für Solo-Selbstständige freiwillig sein !.