Aktuelles Beispiel wie eben nicht die Interessen von Solo-Selbstständigen vertreten werden

Noch so ein Beispiel warum Solo-Selbstständige und deren Interessen nicht in der IHK vertreten werden

Die aktuelle Kurzarbeit, zum Vorteil vieler Unternehmen, teils auch von einigen missbraucht. Nun wird die Leistung nicht mehr aus der Arbeitslosenversicherung finanziert, sondern das Ministerium überweist mittlerweile Steuergelder um diese Kosten zu decken. Und hier wird dann der Grundsatz der Gleichbehandlung nach unserer Verfassung außer Kraft gesetzt.

Die Solo-Selbstständigen sind meist nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung und finanzieren Ihre Alterssicherung selbst und zwar mit dem Geld was nach Steuern übrig ist. Wenn der Staat unberechtigt Steuern nach dem Gleichheitsprinzip zweckentfremdet, erhöht er die Belastung der Solo-Selbstständigen und vermindert so die Altersrückstellungen (höhere Steuerlast als von der Verfassung verbrieft). Hat irgendeine IHK in Deutschland dieser Mitgliedergruppe mal darauf hin gewiesen?. Kommt jetzt wieder das Argument des Mehrheitsprinzips?. Kann man gerne machen, aber nicht in einer Zwangsmitgliedschaft, wo permanent eigentlich alle Interessen des Solo-Selbstständigen missachtet werden. Die Mitgliedschaft in der IHK Braunschweig muss für Solo-Selbstständige freiwillig sein !.

IHK weiß von der Missachtung gleicher Besteuerungsgrundlagen und tut nichts

Die IHK´s sind sicherlich nicht die Vertretung von vorwiegend, kleinen Solo-Selbstständigen, die auch noch Einnahme-Ausgabe Rechner sind (EÜR).

Zur Steuergerechtigkeit gehörte einmal dazu,, dass alle, die die gleiche Besteuerungsgrundlage erfüllen, auch steuerlich gleich belastet werden müssen (nannte sich mal Gleichmäßigkeit der Besteuerung).

Ungerechtigkeiten beim Steuersystem als kleines Beispiel:

Der Einnahme-Ausgabe Rechne kann seine eigenen Krankenkassen-, Pflege und Rentenbeiträge nicht als Kosten absetzen. Kapitalgesellschaften und Arbeitnehmer hingegen schon. Nicht nur im Bereich Einkommensteuer führt sich diese Ungleichheit fort und fort und fort. Auch in der Gewerbesteuer....

Nehmen mal einen Selbstständige mit einem Jahresgewinn von Euro 27.000 Euro. Zahlt ser Gewerbesteuer mit ca. Euro 900,00, dank des Systems kommen noch Vorauszahlungen im Quartal dazu. Also eine quasi Zweifach-Besteuerung.

Im Prinzip wirkt diese Gewerbesteuer bei diesem Selbstständige wie eine zweite Einkommenssteuer. Steigert seine Einkommenssteuer um ca. 8%-14%. Hört sich nicht viel an, aber der Betrag für die Krankenkassen-, Pflege und Rentenbeiträge kann durchaus im Jahr die 10.000 Euro übersteigen. Damit kommen kleine Selbstständige fast auf den Höchststeuersatz in Deutschland.

Aufgrund der Richtlinien für Steuerverständnis im Steuerrecht müsste entweder folgendes passieren:

a.)   Krankenkassen-, Pflege und Rentenbeiträge dürfen von EÜR als Betriebskosten abzugsfähig sein. Auch mit der EÜR könnte der Gewinne dann der Gewerbesteuer zugeführt werden. Gleichheit vor dem Gesetz wäre damit erreicht!

Wenn diese so bleibe, dann müsste zumindest beim Gewerbesteuerfreibetrag um die Kosten Krankenkassen-, Pflege und Rentenbeiträge von der EÜR erhöht werden müssen. Somit wäre die Ungerechtigkeit „halbiert“ und nur noch in der Einkommenssteuer vorhanden. Derzeit wird der Sol-Selbstständige als EÜR zweimal bestraft!.)

Wegen der Pandemie werden viele Selbtständige, die sonst immer Gewerbesteuer zahlen, zwangsläufig einen Vorzahlungsbescheid Gewerbesteuer bekommen. Wo ist hier der Einsatz der IHK?